Allgemeine Geschäftsbedingungen der innotemp GmbH

§ 1 Allgemeines

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers (AN) liegen grundsätzlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (AG) haben nur Gültigkeit, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Lieferung, Lieferfristen, Leistungen

  1. In Angeboten und Kaufverträgen des AN angegebene Lieferfristen stellen angenäherte Angaben dar. Der AN ist bemüht,
    diese Fristen nach Möglichkeit einzuhalten. Ist ein fester Liefertermin verbindlich vereinbart, so kann der AG bei Lieferverzug
    dem AN eine Nachfrist von 6 Wochen setzen. Kann der AN auch innerhalb dieser seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommen, so kann der AG vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung ist
    ausgeschlossen.
  2. Für Lieferverzögerungen, die außerhalb des Einwirkungsbereiches des AN liegen, insbesondere – aber nicht ausschließlich –
    bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Brand, Beförderungssperre, Embargo, kriegerischen Handlungen, kann der AN nicht
    haftbar gemacht werden.
  3. Dem AN steht die Wahl des Transportmittels und -weges frei.
  4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des AG, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung des AN nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  6. Grundlage für die Erstellung von individueller Software ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (auch Angebot), die der AN
    auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen gegen Berechnung erstellt wird. Die Leistungsbeschreibung ist vom AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Nachfolgende Änderungen können
    zu zusätzlichen Kosten führen.
  7. Die Abnahme von individueller Software durch den Auftraggeber ist innerhalb 4 Wochen ab Lieferdatum zu erfolgen. Lässt der
    Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen verstreichen, so gilt die gelieferte Software als abgenommen. Verwendet der Auftraggeber die Software im Echtbetrieb, gilt sie generell als abgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme
    der Software wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern.
  8. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich
    oder juristisch unmöglich ist, ist der AN verpflichtet, dies dem AG sofort anzuzeigen. Ändert der AG die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der AN die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des AG oder einer nachträglichen Änderung der
    Leistungsbeschreibung durch den AG, ist der AN berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des
    AN angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
  9. Der AN ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten
    Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu den vom AN angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt
    und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die
    durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom AN nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des AN führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der AN berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
  10. Stornierungen durch den AG sind nur mit schriftlicher Zustimmung des AN möglich. Ist der AN mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

§ 3 Preise

  1. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt. Die Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der
    Herstellungskosten. Basieren Angebote auf einer anderen Währung als Euro, ist der AN berechtigt etwaige Kursanstiege aufzuschlagen. Alle Preise verstehen sich ohne Spesen, Kosten für Verpackung, Versand und Zoll. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
  2. Für Dienstleistungen wird der am Tag der Leistungserbringung gültige Stundesatz verrechnet. Im Falle einer Sondervereinbarung, eines Festpreises bzw. eines Vertragspreises wird Arbeitsaufwand, der nicht vom AN zu vertreten ist, nach tatsächlichem Anfall zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Stundensatz verrechnet.
  3. Kosten für Fahrt, sowie Übernachtungskosten werden vom AN gesondert nach den am Tag der Leistungserbringung gültigen
    Sätzen verrechnet. Fahrtzeiten bzw. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
 

§ 4 Zahlungen

  1. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb 14 Tagen.
  2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat
    zu berechnen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem AN gegen den AG zustehen, behält sich der AN das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen auf den AG über.

§ 7 Nutzungseinschränkungen

  1. Der AN verwendet für Uhrzeit, Datum und Kalender den kostenfreien Service des Betriebssystems Ubuntu. Sofern es seitens
    des Anbieters unerwartet zu Ausfällen oder auch zu Änderungen an der Schnittstelle kommt, wird der AN versuchen, die
    Funktionalität so schnell wie möglich wiederherzustellen. Der AN gibt jedoch keine Garantie auf die nachhaltige Funktionalität
    dieser Schnittstelle.
  2. Der AN verwendet für die Wettervorhersage externe Datenschnittstellen. Sofern es seitens des Anbieters unerwartet zu Ausfällen oder auch zu Änderungen an der Schnittstelle kommt, wird der AN versuchen, die Funktionalität so schnell wie möglich
    wiederherzustellen. Der AN gibt jedoch keine Garantie auf die nachhaltige Funktionalität dieser Schnittstelle.
  3. Der AN bietet Dienstleitungen wie Fernwartungsmöglichkeit, Softwareupdates und Datensicherung. Diese Dienste laufen über
    vom AN gemietete Server. Sofern es seitens des Anbieters unerwartet zu Ausfällen kommt, wird der AN versuchen, die Funktionalität so schnell wie möglich wiederherzustellen. Der AN gibt jedoch keine Garantie auf die nachhaltige Funktionalität dieser Schnittstelle.
  4. Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von Ihrem
    Mobilfunk- und Internetprovider ab.
 

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend
    nichts anderes bestimmt ist.
  2. Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
 

§ 9 Haftung

  1. Der AN haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Produktes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf
    eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
  2. Der AN steht dafür ein, dass die Produkte in der Bundesrepublik Deutschland frei von Rechten Dritter sind, die die Nutzung
    der Produkte einschränken. Er stellt den AG von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei.
    Macht ein Dritter gegenüber dem AG geltend, dass die Produkte seine Rechte verletzen würden, benachrichtigt der AG unverzüglich den AN. Er überlässt es diesem soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren.
  3. Schadensersatzansprüche gegen den AN (einschließlich dessen Erfüllungsgehilfen) über § 9.2 hinaus – gleich aus welchem
    Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Verletzung der
    Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung) – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Der AN verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, geheim zu halten.
  2. Informationen, die wir von Ihnen bekommen, helfen uns, Ihr Einkaufserlebnis bei individuell zu gestalten und stetig zu verbessern. Wir nutzen diese Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von
    Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung (bei Rechnungskauf auch für erforderliche Prüfungen). Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen sowie
    dazu, Inhalte wie z. B. Wunschzettel oder Kundenrezensionen abzubilden und Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten.
  3. Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise Ihre Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu
    überlassen und behalten uns vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind,
    schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung.
  4. Der AN wird Kundendaten nicht über die in vorstehenden Absätzen geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

§ 12 Teilwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der
übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.